Bitte aktualisieren Sie auf den neuen Edge-Browser, oder verwenden Sie Chrome, Firefox oder Safari, bevor Sie fortfahren. Der Internet Explorer wird nach dem 12. März nicht mehr das beste Einkaufserlebnis auf der ADI Digital Branch Website bieten. close button
Allgemeine Verkaufsbedingungen - ADI Global Germany

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen ausnahmslos für alle Verkäufe von ADI Global Germany GmbH ("ADI") an den Käufer, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

1. AUSSCHLIESSLICHE BEDINGUNGEN. Der Verkauf durch ADI unterliegt ausdrücklich und ausschließlich den hierin festgelegten Bedingungen. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen in der Bestellung des Käufers oder einem sonstigen Dokument, einer sonstigen Vereinbarung oder Abrede werden als wesentliche Änderung angesehen und zurückgewiesen. Diese sind für ADI nicht bindend. Die Annahme der Bestellung des Käufers durch ADI erfolgt ausdrücklich vorbehaltlich der Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen. Die Annahme der Lieferung von ADI stellt die Annahme des Käufers im Hinblick auf diese Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit dar.

2. ANGEBOT / PREISE. ADI kann die Preise und Spezifikationen sämtlicher Waren nach alleinigem Ermessen und ohne Vorankündigung ändern, mit der Ausnahme, dass es sich bei ihrem Angebot nur um ein Festangebot handelt, wenn der Käufer eine Bestellung innerhalb des in dem Angebot genannten Zeitraums bzw. wenn in dem Angebot kein Zeitraum genannt wird, innerhalb von 30 Tagen abgibt. Der Käufer muss die Lieferung der gesamten Warenmenge innerhalb von 12 Monaten ab dem Bestelldatum abrufen; anderenfalls können nach Wahl von ADI die Standardpreise von ADI zum Zeitpunkt der Versendung für die tatsächlich ausgelieferten Mengen gelten, selbst wenn diese bereits abgerechnet wurden. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen die Preise nicht die Installation, Inbetriebnahme, Inbetriebsetzung oder Wartung. Sämtliche gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen hergestellten oder gelieferten Werkzeuge, Designs und Zeichnungen sowie sonstiges geistige Eigentum sind Eigentum des Herstellers der betreffenden Waren.

3. ZAHLUNG. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, sind sämtliche Zahlungen in der Währung und an die Anschrift zu leisten, die jeweils in der Rechnung genannt sind, soweit ADI nicht schriftlich etwas anderes angegeben hat. Alle Zahlungen sind mit Fälligkeit innerhalb von 30 Tagen zum Ablauf des auf das Rechnungsdatum folgenden Monats auf das Konto von ADI zu leisten. Soweit gesetzlich zulässig, gelten Streitigkeiten über Rechnungen 15 Tage nach dem Rechnungsdatum als erledigt. ADI behält sich das Recht vor, fehlerhafte Rechnungen zu korrigieren. ADI behält sich das Recht vor, die Bonität des Käufers jederzeit zu bewerten, und im Falle, dass der Käufer die Kriterien von ADI für die Kreditgewährung nicht erfüllt, die Kreditbedingungen ohne Vorankündigung zu ändern oder zu widerrufen sowie Garantien, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung für weitere Warenlieferungen zu verlangen. Außerdem kann ADI jegliche Lieferungen oder Arbeiten ablehnen, sofern nicht alle fälligen Beträge bezahlt wurden. Auf Rechnungen, die nach ihrem Fälligkeitsdatum noch nicht bezahlt wurden, können für jeden vollen oder teilweisen Monat, in dem sie unbezahlt bleiben, Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat oder dem niedrigeren gesetzlich zulässigen Höchstsatz erhoben werden. Der Käufer zahlt sämtliche Kosten der Beitreibung unbezahlter Beträge, einschließlich Rechtsanwaltsgebühren. Diese Ansprüche bestehen zusätzlich zu den Ansprüchen nach Gesetz und Billigkeitsrecht. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen fällige oder fällig werdende Rechnungsbeträge von ADI insgesamt oder teilweise aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Käufers sind unbestritten oder von einem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt. Diese Ziffer gilt auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Bestellung fort.

4. LIEFERUNG. Sämtliche Liefertermine stellen Schätzungen dar, sofern nicht ADI etwas anderem schriftlich zugestimmt hat. Die Lieferbedingungen für Waren verstehen sich DAP (Incoterms 2020) (=geliefert benannter Bestimmungsort) des Käufers, wobei sämtliche Gefahren hinsichtlich Verlusts oder Beschädigung der Waren bei Zurverfügungstellung der Waren gegenüber dem Käufer an dem von ihm benannten Bestimmungsort auf den Käufer übergehen. Sofern von ADI nicht anders angegeben, verstehen sich die von ADI angegebenen Preise inklusive Transport innerhalb Deutschlands, sofern die Lieferung durch einen von ADI durchgeführten Transport erfolgt, jedoch exklusive Umsatzsteuer, die zum aktuellen Satz zum Lieferzeitpunkt hinzugerechnet wird. Die Lieferung erfolgt durch einen von ADI durchgeführten Transport, vorbehaltlich der Verfügbarkeit dieses Transports und nach Ermessen von ADI. Für den Fall, dass Waren an den Käufer oder in seinem Auftrag außerhalb des Gebiets, in dem die Waren verkauft werden, geliefert werden sollen, ist ADI berechtigt, auf den Rechnungspreis einen angemessenen Betrag für die Frachtkosten aufzuschlagen. Der Käufer muss alle Waren bei der Anlieferung prüfen und ADI offensichtliche Mängel, Transportschäden, falsche Gegenstände und Fehlmengen spätestens drei (3) Tage nach Anlieferung schriftlich anzeigen, andernfalls gelten alle Waren als geliefert und genehmigt. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Tage nach ihrer Entdeckung, angezeigt werden. Der Käufer haftet für Verzögerungen oder erhöhte Kosten, die ADI durch oder im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen seitens des Käufers entstehen. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Waren im Eigentum von ADI. Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung von ADI. Der Käufer hat die Waren sorgfältig zu behandeln; insbesondere hat er sie hinreichend auf eigene Kosten zum Wiederbeschaffungswert gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Im Falle einer Pfändung oder einer anderen Maßnahme Dritter in Bezug auf die Waren muss der Käufer ADI unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Werden die Waren unter Verwendung von anderen, ADI nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt ADI Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstands zu den anderen verarbeiteten oder beigemischten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Veräußert der Käufer die gelieferten Waren, ob verarbeitet oder nicht, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr, so tritt er hiermit die Forderungen aus der Veräußerung der Waren mit allen Nebenrechten gegenüber seinem Abnehmer an ADI ab.

5. STEUERN. Sämtliche geltenden Steuern werden auf den Preis aufgeschlagen und von dem Käufer bezahlt, sofern der Käufer ADI nicht von den Steuerbehörden anerkannte Freistellungsbescheinigungen vorgelegt hat.

6. HÖHERE GEWALT. ADI ist für eine Verzögerung in der Produktion und Lieferung der Waren nicht verantwortlich, wenn dies auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht. Hierzu gehören u.a. Unfähigkeit von Drittanbietern, ADI Waren, Teile, Dienstleistungen, Bedienungsanleitungen oder andere Informationen zu liefern, die für die zu liefernden Waren erforderlich sind, Engpässe bei Rohstoffen oder Bestandteilen oder die Unmöglichkeit, diese zu beschaffen, Verzögerungen bei der Ausstellung einer Ausfuhrlizenz oder Verweigerung derselben oder Aussetzung oder Widerruf der Ausfuhrlizenz oder sonstige Handlungen einer Regierung, die die Fähigkeit von ADI zur Leistung einschränken würden, Feuer, Erdbeben, Überflutungen, extreme Wetterbedingungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt, Quarantänen, Epidemien, Pandemien oder sonstige regionale medizinische Krisen, Streiks oder Aussperrungen, Aufruhr, Bürgerkrieg, Aufstände, Unruhen, ziviler Ungehorsam, bewaffnete Konflikte, Terrorismus oder Krieg (oder unmittelbare Drohung eines Kriegsausbruchs) oder eine sonstige Ursache außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ADI. Sollte das Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage andauern, kann jede der Parteien die Bestellung des Käufers stornieren, und der Käufer zahlt ADI vor der Stornierung erbrachte Leistungen sowie sämtliche angemessenen Auslagen, die ADI durch diese Stornierung entstanden sind. Wird eine Liefer- oder Leistungsverzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt oder den Käufer hervorgerufen, verschiebt sich der Liefer- oder Leistungstermin um den Zeitraum der ADI tatsächlich treffenden Verzögerung oder um einen beiderseitig vereinbarten Zeitraum. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von ADI durch ihre Zulieferer, soweit ADI die Lieferverzögerung durch ihre Zulieferer nicht zu vertreten hat. Sollte sich eine Verzögerung abzeichnen, benachrichtigt ADI den Käufer so schnell wie möglich. ADI kann die Lieferungen im Rahmen einer Bestellung in einer oder mehreren Sendungen vornehmen, soweit dem Käufer eine entsprechende Abnahme zugemutet werden kann. ADI kann eine Bestellung stornieren oder aussetzen, wenn ein wesentlicher Verstoß des Käufers vorliegt und der Käufer nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung mit der Behebung des Verstoßes beginnt.

7. STORNIERUNG. Wenn der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt eine Bestellung oder einen anderen Vertrag über den Kauf von Waren storniert oder die Annahme der Waren verweigert, ist der Käufer verpflichtet, ADI den gesamten Vertragspreis für die Waren zu zahlen, es sei denn, ADI hat schriftlich etwas anderem zugestimmt.

8. MARKEN VON ADI. Der Käufer darf die Marken von ADI nur in der spezifischen Form und Weise, die ADI dem Käufer zur Verfügung gestellt hat, und unter strikter Einhaltung der von ADI zur Verfügung gestellten Richtlinien verwenden. Der Käufer darf eine Marke von ADI nicht für einen nicht genehmigten Zweck, insbesondere nicht als Teil eines Unternehmens-, Geschäfts- oder Handelsnamens, verwenden, und er darf nicht versuchen, in irgendeinem Land eine Marke von ADI, einen Domainnamen, der ganz oder teilweise eine Marke von ADI enthält, oder einen Namen, Handelsnamen, Domainnamen, ein Schlüsselwort, eine Marke oder einen Account oder Identifikationsnamen für soziale oder geschäftliche Netzwerke/Medien zu registrieren oder zu besitzen, sofern diese einer ADI-Marke jeweils zum Verwechseln ähnlich sind. Der Käufer erkennt die Gültigkeit des geistigen Eigentums von ADI an und erkennt ebenso an, dass ADI dessen Eigentümerin ist und dass keine Rechte, Ansprüche oder Anteile an dem geistigen Eigentum von ADI im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen auf den Käufer übertragen werden. ADI kann das Recht des Käufers, Marken von ADI zu verwenden, jederzeit und nach eigenem freiem Ermessen widerrufen.

9. GARANTIE.

(a) ADI tritt die Garantieansprüche, die ADI gegenüber dem Vorlieferanten zustehen, an den Käufer ab. Bestehen Ansprüche, die an den Käufer abgetreten sind, oder kann der Käufer eine Herstellergarantie gegen einen Dritthersteller geltend machen, so hat der Käufer zunächst Ansprüche gegen den Vorlieferanten oder Dritthersteller außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich geltend zu machen, bevor er seine Rechte aus Ziffer 9 (b) geltend macht.

(b) Im Übrigen gelten für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falschlieferung/Mindermengen, mangelhafter Montage oder ähnlicher Leistungen oder fehlerhafter Anleitung) die gesetzlichen Vorschriften, vorbehaltlich abweichender oder ergänzender Regelungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. ADI gewährleistet ausschließlich, dass die Waren die bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit haben und für die im Vertrag (z. B. in den Produktspezifikationen oder in der Produktbeschreibung) ausdrücklich vereinbarte Verwendung geeignet sind. Verlangt der Käufer wegen eines Mangels Nacherfüllung, so kann ADI wählen, ob sie den Mangel selbst beseitigt oder mangelfreie Waren als Ersatz liefert. Ausgetauschte Waren sind an ADI zurückzugeben. Alle Mängelansprüche des Käufers verjähren abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr nach Lieferung der Waren. Dies gilt nicht in den Fällen von Ziffer 6; in diesen Fällen gilt die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist. Die Rechte des Käufers nach §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

10. RÜCKSENDUNGEN.

Rücksendung unbenutzter Waren zur Gutschrift. ADI kann nach eigenem Ermessen unbenutzte Waren in der ungeöffneten Originalverpackung und in vollständigem Zustand (d. h. komplett mit Originalanleitung, allen Kabeln und Zusatzgeräten usw.), die als neu verkauft werden könnten, als Rücksendung zur Gutschrift akzeptieren, vorausgesetzt, die Waren wurde nicht mehr als dreißig (30) Tage vor dem Rücksendedatum bei ADI gekauft. Der Käufer muss einen Nachweis für den Kauf innerhalb der vorangegangenen dreißig (30) Tage vorlegen. Der Käufer ist für die Frachtkosten von Rücksendungen verantwortlich. Bargelderstattungen sind ausgeschlossen.

Warenartikel aus Sonderbestellungen: Definierte Warenartikel, die weder im Katalog von ADI aufgeführt sind noch zum Kernbestand von ADI gehören, können nach Wahl von ADI entweder nicht zurückgesandt oder mit schriftlicher Genehmigung von ADI gegen Zahlung einer Wiedereinlagerungsgebühr zurückgesandt werden. Sobald die Bestellung aufgegeben wurde, verpflichtet sich der Käufer zur vollständigen Bezahlung der Waren einschließlich aller damit verbundenen Fracht- und sonstigen Kosten. Das bedeutet, dass der Käufer für alle Kosten haftet, wenn die Bestellung vor der Auslieferung storniert wird. Für nicht rücksendefähige Waren gilt kein Rücksenderecht.

Mangelhafte und zur Reparatur eingeschickte Waren: Bei im Rahmen der Garantie zurückgesandten Waren werden die Transportkosten von ADI im Voraus bezahlt. Ohne eine vor dem Versand an ADI eingeholte Autorisierungsnummer (RMA) und ohne Nachweis des Kaufs der Waren von ADI werden Waren nicht zur Rücksendung angenommen. Waren, die sich als mangelhaft erweisen, werden nach Wahl von ADI repariert oder ersetzt und mit vorausbezahltem Transport zurückgesandt. Bei Waren, die bei ihrer Verwendung Verunreinigungen sowie Abnutzung und Verschleiß unterworfen sind, werden Verunreinigungen, Abnutzung und Verschleiß nicht als Mangel angesehen. Die Garantie findet keine Anwendung, wenn der Hersteller keinen Fehler festgestellt hat oder wenn der Mangel oder Schaden durch oder in Verbindung mit der Installation, der Kombination mit anderen Teilen und/oder Produkten, einer nicht von ADI durchgeführten Änderung oder Reparatur von Waren verursacht wurde oder auf Handlungen, Unterlassungen, Missbrauch oder Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen ist. Für Waren, die von ADI nicht als fehlerhaft befunden werden, wird eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 25 EUR erhoben, die im Ermessen von ADI liegt. Für reparierte oder ersetzte Waren gilt die Garantie für den Rest der ungenutzten Garantiezeit. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass die Waren für die Anwendung, in der sie genutzt werden, gebrauchstauglich sind. Software wird auf einem Datenträger geliefert, der bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, solange die Hardware und/oder das System unter die Garantie fällt. Während dieses Zeitraums tauscht ADI jeden Datenträger, an dem ADI Mängel feststellt, kostenlos aus. Hinsichtlich Qualität oder Leistung von Software oder Daten werden diese "IM IST-ZUSTAND" OHNE GEWÄHRLEISTUNG geliefert, es sei denn, geltendes Recht und Ziffer 9 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sehen etwas anderes vor. Wenn ADI Dienstleistungen gegenüber dem Käufer erbringt, wie z. B. Schulung oder Hilfestellung hinsichtlich der Konfiguration und Installation der Waren, erbringt ADI diese Dienstleistungen im Einklang mit angemessenen Branchenpraktiken zu Tarifen, die ADI in ihrer jeweils gültigen Preisliste angibt. Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt ADI jegliche Haftung gegenüber dem Käufer ab, die sich aus der Erbringung solcher Dienstleistungen ergibt.

11. HAFTUNGSBEGRENZUNG. (a) ADI haftet für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn die Schäden auf einer Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags beruhen, auf deren Erfüllung der Käufer berechtigterweise vertraut ("Kardinalpflichten"). In diesem Fall ist die Haftung von ADI auf Schäden begrenzt, die als Folge der Verletzung durch ADI nach angemessener Betrachtung vorhersehbar sind. (b) Sofern nach geltendem Recht nichts anderes vorgeschrieben ist, haftet ADI in keinem Fall für (i) mittelbare, bei der Vertragserfüllung entstehende oder Folgeschäden, (ii) Schäden aufgrund Betriebsunterbrechung, (iii) entgangenen Gewinn, (iv) Einnahmeverluste, (v) Nutzungsausfall hinsichtlich Eigentum oder Kapital, (vi) Verlust erwarteter Einsparungen oder (vii) Datenverlust. (c) Sofern geltendes Recht nichts anderes vorsieht, übersteigt die Haftung von ADI in Bezug auf eine Bestellung oder anderweitig im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen in keinem Fall den Kaufpreis für die jeweilige Ware, die dem Anspruch zugrunde liegt. (d) ADI haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen (i) im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes, (ii) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, (iii) bei Mängeln, für die eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde, (iv) bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und (v) bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. (e) In allen anderen Fällen ist die Haftung von ADI, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. (f) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Käufers gegen Geschäftsführer, sonstige Führungskräfte, Mitarbeitende oder Erfüllungsgehilfen von ADI, sofern vorhanden. (g) Der Käufer stellt ADI von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten und Auslagen, die ggf. mit den Waren in Verbindung stehen und ADI aufgrund von Ansprüchen Dritter gegen ADI aus der Kombination oder Verwendung der Waren mit inkompatiblen Zusatzprodukten entstehen, sowie von allen anderen Angelegenheiten frei, für die ADI dem Käufer gegenüber gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht haftbar wäre. (h) Der Käufer erkennt an, dass ADI nicht verpflichtet ist, irgendeine Form der Cybersicherheit oder des Datenschutzes in Bezug auf den Betrieb der Waren, der Software oder der Netzwerkumgebung, in die die Waren oder die Software verkauft werden, zu gewährleisten, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

12. VERTRAULICHE INFORMATIONEN bezeichnen alle nicht-öffentlichen Informationen einer Partei, wie z. B. geschützte Technologien, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Betriebsmethoden, Marketingdaten und Verkaufsprogramme, Marktstudien und -trends, Finanzinformationen, Preispolitik, Lieferanten- und Kundenlisten, Einkaufspartner, Verkaufsstellenberichte und andere Informationen, die sich auf das Geschäft, die Waren, Käufe oder Verkäufe einer Partei oder eines ihrer Lieferanten oder Kunden beziehen. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass ADI vertrauliche Informationen des Käufers verwenden darf, um ihre Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu erfüllen, soweit diese auf die laufende oder beabsichtigte Geschäftsbeziehung Anwendung finden, und dass ADI solche Informationen an Personen weitergeben darf, die sie zur Erfüllung dieser Verpflichtungen kennen müssen, vorausgesetzt, diese Personen sind an schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden, die nicht weniger streng sind als diejenigen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. ADI steht weiterhin das Recht zu, alle Daten und Informationen, die von oder durch die Waren erhoben, generiert, verarbeitet oder übermittelt werden, sowie alle produktbezogenen Daten und Informationen, die ADI zur Verfügung gestellt oder an sie übermittelt werden und den Betrieb oder die Leistung der Waren betreffen, in anonymisierter Form für Geschäftszwecke zu nutzen, wie z. B. zur Entwicklung von Produkten, Software oder Dienstleistungen, für das Marketing, die Vertriebsunterstützung oder zu sonstigen Analysezwecken. Soweit ADI in Bezug auf solche produktbezogenen Informationen oder Daten weder Eigentümerin noch Lizenznehmerin ist noch anderweitig über ausreichende Nutzungsrechte verfügt, gewährt der Käufer ADI und den mit ihr verbundenen Unternehmen das unbefristete Recht (oder hat der Käufer dafür zu sorgen, dass ADI und den mit ihr verbundenen Unternehmen ein solches Recht gewährt wird), diese Informationen und Daten für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und abgeleitete Arbeiten davon zu erstellen.

13. EMPFEHLUNGEN. Von ADI im Hinblick auf die Nutzung, die Gestaltung, die Anwendung oder den Betrieb der Waren abgegebene Empfehlungen oder erbrachte Unterstützung sind nicht als ausdrückliche oder konkludente Zusicherungen oder Garantien auszulegen. Diese Informationen werden vom Käufer auf eigenes Risiko und ohne Verpflichtung oder Haftung seitens ADI angenommen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, die Eignung der Waren für die Verwendung in der/den Anwendung/en des Käufers zu überprüfen. Gibt ADI keine Empfehlungen ab oder erbringt keine Unterstützung, so führt dies nicht zu einer Haftung von ADI.

14. GESETZE. a) Der Käufer hält sämtliche geltenden Gesetze, sonstigen Rechtsvorschriften und lokalen Vorschriften seitens einer zuständigen staatlichen Stelle in jedem Land ein. Dies umfasst insbesondere die Gesetze der Vereinigten Staaten und anderer Länder, die die Einfuhr oder Ausfuhr der durch ADI gelieferten Waren regulieren. Der Käufer hat alle im Zusammenhang mit einer anschließenden Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung und Nutzung sämtlicher von ADI gekaufter, lizenzierter und erhaltener Waren, Technologie und Software notwendigen Einfuhr-/Ausfuhrlizenzen einzuholen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, die Waren nicht im Zusammenhang mit Aktivitäten zu verwenden, die Kernspaltung oder -fusion, die Verwendung oder Handhabung von nuklearem Material oder nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen umfassen. b) Die von ADI gemäß diesen Allgemeingen Verkaufsbedingungen gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen werden gemäß allen in Deutschland geltenden Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften hergestellt und geliefert/erbracht.

15. AUFRECHUNGSVERBOT. Der Käufer darf gegen Rechnungsbeträge nicht mit seitens ADI gegenüber dem Käufer oder den mit ihm verbundenen Unternehmen fälligen oder fällig werdenden Beträgen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder von einem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellte Forderungen.

16. EEAG a) Die Preise beinhalten nicht die Kosten für das Recycling von Waren, die unter die EEAG-Richtlinie 2012/19/EU fallen. Diese Kosten können zu den angegebenen Preisen hinzukommen. b) Gelten für Waren die Bestimmungen der EEAG-Richtlinie 2012/19/EU gemäß der jeweiligen Umsetzung in nationales Recht, liegt die Finanzierung und Organisation der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der Verantwortung des Käufers, der diese Verantwortung hiermit akzeptiert, und ADI in Bezug auf alle derartigen Verbindlichkeiten freistellt, es sei denn, es wurde eine entsprechende Gebühr gemäß Ziffer 14 a) oben erhoben. Der Käufer übernimmt die Sammlung, Verarbeitung und Wiederverwertung der Waren gemäß den geltenden Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften und gibt diese Pflicht an den Endnutzer der Waren weiter. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten durch den Käufer kann zur Verhängung strafrechtlicher Sanktionen gemäß nationalen Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften führen.

17. ANWENDBARES RECHT. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von ADI in Deutschland. ADI ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

18. FREISTELLUNG. Der Käufer stellt ADI von sämtlichen Kosten und Schäden frei, einschließlich Rechtsanwaltsgebühren, die ADI infolge einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer entstehen.

19. VERSCHIEDENES. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen ADI und dem Käufer dar und ersetzen alle bisherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen oder Abreden. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Käufer darf die sich aus den Allgemeinen Verkaufsbedingungen ergebenden Rechte oder Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ADI abtreten. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. ADI kann ihre Pflichten aus den Allgemeinen Verkaufsbedingungen ohne Zustimmung des Käufers an Unterauftragnehmer vergeben. Zusicherungen, Garantien, regelmäßige Verhaltensweisen oder Handelsbräuche, die in den Allgemeinen Verkaufsbedingen nicht enthalten oder ausdrücklich festgelegt sind, sind für ADI nicht verbindlich. Überschriften und Unterüberschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und ändern nicht die Bedeutung oder Auslegung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Setzt ADI zu irgendeinem Zeitpunkt für eine beliebigen Zeitraum Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht durch, ist dies nicht als Verzicht auf die jeweilige Bestimmung oder auf das Recht von ADI, eine Bestimmung später durchzusetzen, zu verstehen. Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der jeweiligen Bestimmung ist in die Allgemeinen Verkaufsbedingungen eine möglichst ähnliche Bestimmung aufzunehmen, die rechtmäßig, wirksam und durchsetzbar ist. Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die ihrer Natur nach dazu vorgesehen sind, eine Stornierung oder die Ausführung der Bestellung des Käufers nach Annahme durch ADI zu überdauern, gelten nach Stornierung oder Ausführung fort. Sämtliche Schreib- und Redaktionsfehler unterliegen dem Vorbehalt der Berichtigung.

Juni 2024

close button